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Katrin und Dietrich Klages
Allgemeine Mietbedingungen
1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der Vermieter ihn bestätigt hat. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (Strom, Wasser usw.) enthalten. Bettwäsche und Handtücher werden gestellt. Die Nebenkosten betragen 30,00 Euro und werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt. Der Mietpreis ist in bar am Tage der Abreise zu entrichten.
3. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Ferienhaus dem Mieter ab 16 Uhr in vertragsmäßigem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 19 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.
Am Abreisetag wird der Mieter das Ferienhaus dem Vermieter bis spätestens 10 Uhr geräumt übergeben. Andere Zeiten bedürfen der schriftlichen Vereinbarung im Mietvertrag.
4. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendugen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 25 % (mind. jedoch 25,00 €), danach, oder bei Nichterscheinen 100 %.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter kann nach Treu und Glauben die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig vermieten und muss sich das dadurch Ersparte nicht auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
6. Pflichten des Mieters.
Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm, seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Ferienhauses ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung, zu.
7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Ferienhauses und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Sturm etc.)
8 Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
9. Hausordnung
Tierhaltung ist nicht gestattet.
Innerhalb des Ferienhauses besteht Rauchverbot
Insbesondere sind störende Geräusche, die den Vermieter und oder die Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Celle zuständig. Für Klagen des Vermieters gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Celle-Osterloh im Mai 2017